Infos für Rentner


Auch im Ruhestand aktiv bleiben, Kontakt zu anderen Menschen pflegen und nebenbei etwas hinzuverdienen: Es gibt viele gute Gründe, die für einen Job während der Rente sprechen.

Wir bieten attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen im Bereich Zustellung (Anzeigenblatt oder Tageszeitung). Die konkrete Stundenzahl stimmen wir mit Ihnen nach Ihren Bedürfnissen ab.

Bei den Nebenjob-Regelungen für Rentner müssen zwei Gruppen unterschieden werden: Altersrentner und Frührentner.

Nebenjob als Rentner über 65 Jahre
Für Rentner über 65 Jahre gibt es seit Januar 2010 keine Zuverdienstgrenzen mehr, die zu Kürzungen führen würden. Einzig zu beachten ist, dass Rentner, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, weiterhin kranken- und pflegeversicherungspflichtig sind. Allerdings entfallen die Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung komplett. Alternativ ist es durch das Flexirentengesetz von 2017 möglich, weiter Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen, an denen sich der Arbeitgeber wie gewohnt beteiligt. So steigern Sie Ihre gesetzliche Rente weiter, obwohl Sie bereits Rente beziehen.

Nebenjob als Frührentner
Für Frührentner hingegen gibt es sehr wohl eine Zuverdienstgrenze. Diese liegt derzeit bei 6.300 Euro pro Kalenderjahr, dem so genannten „rentenunschädlichen Einkommen“. Ein Minijob neben der Rente ist also auch in diesem Fall eine gute Option. Denn sofern der Minijob der einzige Nebenjob ist, bleibt man unter der Hinzuverdienstgrenze. Jeder Betrag, welcher darüber hinausgeht, wird zum Teil auf die Rente angerechnet.

Diese Informationen können natürlich nicht alle Einzelfälle abdecken. Wir empfehlen ausdrücklich, sich vorab selbst bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren, was bei der Aufnahme einer Tätigkeit in Ihrem Fall zu beachten ist.